Amnesty Report Mongolei 27. Mai 2013

Mongolei 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Mongolei Staatsoberhaupt: Tsachiagiin Elbegdordsch Regierungschef: Norov Altankhuyag (löste im August Süchbaataryn Batbold im Amt ab)

Die Mongolei trat dem 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei und kam dadurch der Abschaffung der Todesstrafe einen Schritt näher. Gerichtsverfahren gegen hochgestellte Persönlichkeiten, unter ihnen auch Politiker, entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Infolge des Mangels an ordnungsgemäßen Verfahren kam es in Jurtenbezirken von Ulan-Bator zu rechtswidrigen Zwangsräumungen.

Hintergrund

Am 28. Juni 2012 fanden Parlamentswahlen statt. Die Demokratische Partei, die dabei die Mehrheit errang, bildete zusammen mit der Allianz Gerechtigkeit/Mongolische Volkspartei und der Partei Zivilcourage/Grüne eine Koalitionsregierung.

Todesstrafe

Es fanden 2012 keine Hinrichtungen statt. Im März wurde die Mongolei Vertragsstaat des 2. Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat.

Unfaire Gerichtsverfahren

Rechtsanwälte und Regierungsbeamte erklärten, dass Gerichtsverfahren unfair verlaufen würden, insbesondere, wenn Beamte oder Politiker in sie verwickelt seien. Rechtsanwälten wurde vor Gerichtsterminen nur wenig Zeit und selten Zugang zu Gerichtsakten eingeräumt. Das Recht der Angeklagten auf vertrauliche Kommunikation mit einem Anwalt ihrer Wahl war eingeschränkt.

  • Der ehemalige Präsident Nambaryn Enkhbayar wurde im August zusammen mit zwei weiteren ehemaligen Beamten und einer Person, die nicht im Staatsdienst stand, wegen Korruption verurteilt. Die im Mai erfolgte Ablehnung seines Antrags auf Freilassung gegen Kaution mangels Beweisen veranlasste Amnesty International, Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung zu äußern.
Kurz danach kam er frei. Nach Angaben seiner Anwälte untergruben Beamte das Recht des Ex-Präsidenten auf vertraulichen Zugang zu Rechtsbeiständen. Sie schränkten den Zugang der Anwälte zu fallbezogenen Dokumenten ein und räumten ihnen vor der ersten Anhörung vor Gericht nur sehr wenig Vorbereitungszeit ein.

Zwangsräumungen

Familien wurden ohne vorherige Anhörung und andere rechtliche Schutzvorkehrungen rechtswidrig aus ihren Unterkünften vertrieben. In einigen Fällen wurden sie von Vertretern lokaler Behörden und privater Baufirmen genötigt oder bedroht. Manche Familien wurden Opfer von Absprachen zwischen lokalen Behörden und privaten Bauunternehmen und sollten für die ihnen angebotenen alternativen Unterkünfte bezahlen.

  • Familien im 7. Mikrodistrikt von Ulan-Bator waren im Jahr 2010 mündlich darüber informiert worden, dass ihr Wohngebiet für Baumaßnahmen vorgesehen sei. Sie wurden danach jedoch nicht angehört, und ihr Zugang zu den Bauplänen war eingeschränkt.

Internationale Justiz

Seit 2002 ist die Mongolei zwar Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, hat ihre vertraglichen Verpflichtungen aber bisher noch nicht erfüllt. Auch steht die Ratifizierung des im Jahr 2007 unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen noch aus.


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