Amnesty Report Japan 06. Mai 2015

Japan 2015

 

Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering. Es wurde befürchtet, dass das Gesetz zum Schutz bestimmter Geheimnisse, das im Dezember 2014 in Kraft trat, sich negativ auf die Transparenz behördlichen Handels auswirken könnte.

Diskriminierung

Die japanische Regierung sprach sich 2014 weder gegen diskriminierende Formulierungen aus, noch bekämpfte sie die Verwendung rassistischer Bezeichnungen und die Schikanen gegenüber ethnischen Koreanern und deren Nachkommen, die gemeinhin als Zainichi (wörtlich: in Japan lebend) bezeichnet werden. In Städten mit einem hohen koreanischen Bevölkerungsanteil kam es zu öffentlichen Kundgebungen. Im Dezember 2014 verbot das Oberste Gericht der Gruppe Zainichi Tokken wo Yurusanai Shimin no Kai, die große öffentliche Aufmerksamkeit genoss, bei ihren Demonstrationen vor einer koreanischen Grundschule in Kyoto koreanische Bürger verbal zu diskriminieren und einzuschüchtern.

Es war das erste Mal, dass ein derartiges Vorkommnis nicht als Beleidigung, Sachbeschädigung oder ähnlicher Straftatbestand gewertet wurde, sondern als rassistische Diskriminierung gemäß der Definition des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung. Ende 2014 hatte die Regierung jedoch immer noch kein Gesetz vorgelegt, das entsprechend internationalen Standards Hassreden verbietet, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufrufen.

Justizwesen

Das Untersuchungshaftsystem daiyo kangoku erlaubte der Polizei nach wie vor, Straftatverdächtige bis zu 23 Tage lang festzuhalten, bevor Anklage erhoben wurde. Dies begünstigte den Einsatz von Folter und andere Misshandlungen bei Verhören, um "Geständnisse" zu erpressen. Trotz Empfehlungen internationaler Organe unternahm das Land keine Schritte, um dieses System abzuschaffen oder mit internationalen Standards in Einklang zu bringen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Regierung versuchte, sich von der sogenannten Kono-Erklärung zu distanzieren, die Japan 1993 abgegeben hatte und die einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen Korea und Japan darstellte. Das Land hatte darin die Verantwortung für das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs während des Zweiten Weltkriegs übernommen und sich bei den Überlebenden entschuldigt. Im Juni 2014 wurden die Ergebnisse einer von der Regierung in Auftrag gegebenen Studie veröffentlicht, die den Entstehungsprozess der Kono-Erklärung nachvollzog.

Obwohl die Debatten und Entscheidungen der Vergangenheit respektiert wurden, sorgte die Studie an sich bereits für Spannungen im Verhältnis zu Nachbarländern wie Südkorea, die darin einen Versuch sahen, die Verantwortung der Regierung zu bestreiten. Mehrere prominente Persönlichkeiten gaben Erklärungen ab, in denen sie das System leugneten oder rechtfertigten. Die Regierung lehnte es weiterhin ab, den Begriff "sexuelle Sklaverei" offiziell zu verwenden, und verweigerte den überlebenden Opfern eine umfassende und wirksame Entschädigung.

Todesstrafe

Es wurden weiterhin Todesurteile vollstreckt. Im März 2014 ordnete ein Bezirksgericht die sofortige Freilassung von Iwao Hakamada an und gewährte eine Wiederaufnahme seines Verfahrens. Er war 1968 in einem unfairen Prozess auf Grundlage eines erzwungenen "Geständnisses" zum Tode verurteilt worden und war der am längsten inhaftierte Todeskandidat weltweit. Aufgrund seiner mehr als 40-jährigen Inhaftierung, die er überwiegend in Einzelhaft verbrachte, ist er psychisch erkrankt. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Die Entscheidung des Hohen Gerichts in Tokio über eine Wiederaufnahme des Verfahrens stand Ende 2014 noch aus.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Etwa 4500 Personen beantragten 2014 in Japan Asyl. Die Anzahl derjenigen, die als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, blieb aber weiterhin sehr gering. Seit 2006 war die Zahl der Asylanträge kontinuierlich angestiegen. Während weniger Menschen aus Myanmar kamen, stieg die Zahl der Asylsuchenden aus Ländern wie Ghana oder Kamerun.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Dezember 2014 trat das Gesetz zum Schutz bestimmter Geheimnisse in Kraft. Es erlaubt der Regierung, Informationen als "bestimmte Geheimnisse" zu klassifizieren und unter Verschluss zu halten, wenn durch ein "Leck eine ernsthafte Bedrohung für die nationale Sicherheit" entstehen könnte. Das Gesetz betrifft die Bereiche Verteidigung, Diplomatie sowie "schädliche Aktivitäten" und "Terrorismus". Da es nur vage definiert, was "bestimmte Geheimnisse" sind, und das Aufsichtsorgan über keine bindenden Befugnisse verfügt, könnte das Gesetz zu einer Beschränkung des Zugangs zu Informationen im Besitz der Behörden und damit zu mangelnder Transparenz führen.

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