Amnesty Report 09. Mai 2015

Uganda 2015

 

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt.

Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Der Staat verschärfte sein Vorgehen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivisten, die sich mit den Themen Menschenrechte, Regulierung des Erdölsektors, Korruption und Landrechtsfragen befassten.

Hintergrund

Die anstehende Präsidentenwahl und ein Wechsel in Parteispitze der regierenden Nationalen Widerstandsbewegung (National Resistance Movement – NRM) bestimmten 2014 den nationalen Diskurs. Im Februar 2014 verabschiedete die NRM eine Resolution, in der die Parteimitglieder aufgefordert wurden, Präsident Yoweri Museveni als Alleinkandidaten bei den im Jahr 2016 stattfindenden Präsidentschaftswahlen zu bestätigen.

Gleichzeitig wurden andere Führungskräfte der Partei aufgefordert, von einer Gegenkandidatur abzusehen. Im September löste Gesundheitsminister Ruhakana Rugunda den bisherigen Amtsinhaber Amama Mbabazi als Premierminister ab.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit wurden weiterhin eingeschränkt. Das im November 2013 in Kraft getretene Gesetz über die Regelung der öffentlichen Ordnung (Public Order Management Act – POMA) wurde dazu benutzt, öffentliche Versammlungen weitgehend zu verhindern. Es gab der Polizei die Befugnis, öffentliche politische Versammlungen zu verbieten und aufzulösen. Eine im Dezember 2013 beim Verfassungsgericht eingereichte Klage, mit der die Verfassungsmäßigkeit des POMA angefochten wurde, war Ende 2014 noch anhängig.

Während der ersten drei Monate des Jahres 2014 wurde das POMA dazu benutzt, friedliche Versammlungen, die im Rahmen der Kampagne für freie und faire Wahlen organisiert wurden, aufzulösen und politische Aktivisten festzunehmen. Festgenommene Personen wurden häufig nicht angeklagt. Nach einem Treffen des Leitungsteams der Kampagne mit dem Innenminister im April 2014 löste die Polizei weitere von der Gruppe organisierte Versammlungen nicht mehr auf.

Am 26. Februar 2014 erklärte die Polizei eine friedliche Kundgebung für illegal, die von einer Gruppe Aktivisten organisiert worden war, die gegen die Belästigung und Schikanierung von Frauen aufgrund ihrer Kleidung kämpft (End Miniskirt Harassment Coalition). Die Veranstaltung, die vor dem Nationaltheater in der Hauptstadt Kampala stattfand, wurde aufgelöst.

Am 22. März setzte die Polizei in der Stadt Mbale Tränengas ein und schoss mit scharfer Munition in die Luft, um eine Menschenmenge aufzulösen, die auf dem Weg zu einer Veranstaltung der Kampagne für freie und faire Wahlen war. Die Polizei führte als Begründung an, dass die Organisatoren die Versammlung nicht angemeldet hätten, obwohl dies nach dem POMA erforderlich gewesen wäre.

Am 27. März hinderte die Polizei den ehemaligen stellvertretenden Bischof der Diözese von Kampala und Antikorruptionsaktivisten Zac Niringiye daran, an der Universität Kabale in West-Uganda einen Vortrag zu halten und an einer Talkshow des Radiosenders Voice of Kigezi in Kabale teilzunehmen. Die Polizei begründete gegenüber Amnesty International ihren Einsatz damit, dass die Universität Zac Niringiye keine Genehmigung erteilt habe, in ihren Räumlichkeiten eine Versammlung abzuhalten, und dass zudem befürchtet werden müsste, dass die Radiosendung zu Gewalt anstiften könnte.

Die Polizei stoppte 2014 mehrmals friedliche Demonstrationen einer Gruppe von arbeitslosen Jugendlichen, die sich selbst als Jobless Brotherhood (Bruderschaft der Arbeitslosen) bezeichnet. Am 17. Juni wurden zwei Mitglieder von Jobless Brotherhood, Norman Tumuhimbise und Robert Mayanja, festgenommen, nachdem sie das Parlament mit zwei Ferkeln betreten hatten, um damit gegen Korruption und die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu protestieren. Sie wurden später wegen Hausfriedensbruchs und anderer Vergehen angeklagt.

Am 4. August kam es während einer Demonstration am Unabhängigkeitsdenkmal in Kampala zur Festnahme von neun Mitgliedern der Jobless Brotherhood, die einen Sarg trugen. Sie wurden wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung angeklagt. Im Oktober wurden Norman Tumuhimbise und Robert Mayanja nach einer weiteren Demonstration in Kampala festgenommen, bei der Ferkel ebenfalls eine Rolle spielten.

Im Juni 2014 sprach das Hohe Gericht sein Urteil in einem Fall, in dem die Verfassungsmäßigkeit der behördlichen Schließung eines Workshops von LGBTI-Aktivisten angefochten worden war. Der Workshop hatte im Februar 2012 in Entebbe stattgefunden. Seine Schließung war vom Minister für Ethik und Integrität angeordnet worden. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Anordnung des Ministers ihre Rechte verletzt habe, und zwar insbesondere ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit.

Das Hohe Gericht entschied jedoch, dass die Kläger keinerlei gesetzwidrige Einschränkung ihrer Rechte erlitten hätten. Vielmehr hätten sie sich an der "Förderung homosexueller Praktiken" beteiligt, die nach dem Strafgesetzbuch Verstöße gegen die Moral darstellten.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Im Februar 2014 unterzeichnete Präsident Museveni das 2009 eingebrachte Gesetz gegen Homosexualität. Im August erklärte das Verfassungsgericht das Gesetz für null und nichtig, da es vom Parlament ohne eine beschlussfähige Mehrheit verabschiedet worden war.

Während der fünf Monate, in denen das Antihomosexualitätsgesetz (Anti-Homosexuality Act – AHA) in Kraft war, häuften sich Diskriminierung, willkürliche Festnahmen, Schikanierung und Gewalt gegenüber LGBTI. Festnahmen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen auf der Grundlage des AHA nahmen drastisch zu, wie LGBTI-Organisationen feststellten.

In einigen Fällen wurden LGBTI von der Polizei festgenommen, wenn sie Straftaten anzeigen oder inhaftierte Freunde oder Kollegen besuchen wollten. Viele von ihnen wurden über die von der Verfassung vorgeschriebene maximale Dauer von 48 Stunden hinaus ohne Anklageerhebung in Gewahrsam gehalten. Die Inhaftierten berichteten über Misshandlungen während der Haft.

Dazu gehörten tätliche Übergriffe und sexuelle Misshandlungen, Entkleidung, unsittliche Berührung und rektale Zwangsuntersuchungen. Die Polizei zwang einige Transgender-Personen, sich komplett zu entkleiden, und führte sie anschließend nackt den Medien vor. Einigen HIV-positiven Gefangenen wurde der Zugang zu antiretroviralen Medikamenten verweigert.

Die Behörden nahmen auch Organisationen, die sich für LGBTI einsetzen, ins Visier. Im März 2014 unterbanden die Behörden die Arbeit des Projekts für Flüchtlingsrecht (Refugee Law Project – RLP) in Flüchtlingslagern und -siedlungen, während Vorwürfe untersucht wurden, denen zufolge RLP "Homosexualität fördert", was unter dem AHA als strafbare Handlung gilt. Im Mai wurde die Aussetzung auf alle RLP-Aktivitäten ausgedehnt, deren Zielgruppe Flüchtlinge und Asylsuchende waren. Sie wurde auch nicht aufgehoben, nachdem das Verfassungsgericht das AHA für nichtig erklärt hatte.

Am 3. April 2014 führte die Polizei eine Razzia in den Räumlichkeiten des Makerere University Walter Reed Project durch. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames HIV-Forschungsprojekt der Universität Makerere und des HIV-Forschungsprogramms der US-Armee. Ein Angestellter wurde wegen des Verdachts der "Rekrutierung Homosexueller" in Gewahrsam genommen, danach aber wieder freigelassen. Die Klinik wurde zeitweise geschlossen.

Das AHA legitimierte Übergriffe und Gewalt gegen LGBTI-Personen durch nichtstaatliche Akteure, die für ihre Taten meist nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Eine Transgender-Frau wurde getötet und eine weitere vergewaltigt. LGBTI wurden routinemäßig Opfer von Wohnungskündigungen, Bedrohung und Erpressung. Die zunehmend bedrohliche Lage veranlasste einige dieser Personen, aus Uganda zu fliehen.

Unter dem AHA hatten LGBTI-Personen nur sehr begrenzt Zugang zu Gesundheitsleistungen, insbesondere im Fall von HIV/AIDS und im Bereich sexuelle Gesundheit. Das Gesundheitsministerium unternahm einen positiven Schritt, als es im Juni 2014 die Absicht der Regierung bekräftigte, Gesundheitsdienstleistungen ohne Diskriminierung zur Verfügung zu stellen, wobei auch die sexuelle Orientierung keine Rolle spielen solle.

Im Oktober ließ das Magistratsgericht Buganda Road in Kampala die Anklagen gegen Mukisa Kim, einen homosexuellen Mann, und Mukasa Jackson, eine Transgender-Frau, fallen, nachdem die Anklagebehörde der wiederholten Aufforderung nicht nachgekommen war, mit dem Verfahren zu beginnen. Mukisa Kim war auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs angeklagt, "widernatürlichen Geschlechtsverkehr mit einer anderen Person" gehabt zu haben, während Mukasa Jackson unter der Anklage stand, "einer männlichen Person widernatürlichen Geschlechtsverkehr gestattet" zu haben.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Am 6. Februar 2014 unterzeichnete Präsident Museveni das Anti-Pornographiegesetz (Anti-Pornography Act – APA). Unmittelbar danach wurden Frauen, deren Bekleidung als unsittlich erachtet wurde, auf der Straße angegriffen, entkleidet und geschlagen. Die Polizei bestätigte zwar, dass es vier derartige Vorfälle im Zentrum von Kampala gegeben hatte, nahm aber weder die Vorfälle noch die Namen der Betroffenen in die offizielle Verbrechensstatistik auf. Es wurde auch nichts unternommen, um die Verantwortlichen festzunehmen. Polizeibeamte wandten das APA auch an, um Frauen zu schikanieren.

Im Februar 2014 erhielt die Journalistin und Frauenrechtlerin Patience Akumu wegen ihrer Bekleidung kurzzeitig keinen Zutritt zum Polizeirevier von Naguru. Im selben Monat wurde der Rechtsanwältin Lilian Drabo im Gericht Nakawa in Kampala wegen ihrer Bekleidung mit Festnahme gedroht. Die Verwaltung hatte in einem Aushang darauf aufmerksam gemacht, dass unangemessene Kleidung innerhalb des Gebäudes nicht geduldet werde.

Eine im Mai eingereichte Klage zur Anfechtung der Verfassungsmäßigkeit des APA war Ende 2014 noch anhängig. Die im Februar 2014 durch den damaligen Premierminister abgegebene Zusicherung, das APA zu überprüfen, war ebenfalls bis zum Jahresende nicht konkretisiert worden.

Recht auf Gesundheit – HIV/AIDS

Im Juli 2014 unterzeichnete Präsident Museveni das Gesetz zur Verhinderung und Kontrolle von HIV/AIDS. Das Gesetz definiert HIV-Übertragung und -Exposition als Straftatbestände und ermöglicht obligatorische HIV-Tests. Das Gesetz erlaubt auch ungerechtfertigte Verletzungen des Rechts auf Vertraulichkeit. Lokale und internationale NGOs wiesen mit Besorgnis darauf hin, dass die Umsetzung des Gesetzes besonders für Frauen negative Auswirkungen haben würde.

Menschenrechtsverteidiger

Zivilgesellschaftliche Organisationen und Aktivisten, deren Schwerpunkte Menschenrechte, Regulierung des Erdölsektors, Korruption und Landrechtsfragen waren, wurden weiterhin in ihrer Arbeit behindert. NGO-Büros und -Mitarbeiter standen unter Überwachung, und mehrere Organisationen berichteten, dass sie Drohungen erhalten hätten.

Unbekannte Personen brachen in die Büros mehrerer Organisationen ein, darunter ActionAid Uganda, Foundation for Human Rights Initiative, Human Rights Network-Uganda (HURINET-U) und Anti-Corruption Coalition Uganda. Bei den Einbrüchen wurde offenbar versucht, Informationen über die Arbeit der Organisationen zu erlangen. In den meisten dieser Einbruchsfälle waren die polizeilichen Ermittlungen Ende 2014 noch anhängig.

In der Nacht des 5. Mai 2014 fand ein Einbruch in das Büro von HURINET-U statt, bei dem ein Server, 29 Computer, Fotoapparate für den Dienstgebrauch, Safes und Sicherheitskameras gestohlen wurden. In der Nacht des 17. Mai wurden bei einem Einbruch in das Büro der Uganda Land Alliance Dokumente, Computer und Kameras entwendet.

Eine Klage, mit der die Verfassungsmäßigkeit des im Jahr 2006 erlassenen Gesetzes über die Registrierung von NGOs angefochten wurde, war weiterhin anhängig. Weitere im Jahr 2013 vorgelegte Änderungsvorschläge zum NGO-Gesetz, die offensichtlich zum Ziel hatten, die Regierungskontrolle über die Finanzierung und Aktivitäten der NGOs auszuweiten, lagen dem Kabinett Ende 2014 noch zur Entscheidung vor. Die Behörden schlugen außerdem politische Grundsätze für die Regulierung der gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit vor.

Sollten diese Grundsätze beschlossen werden, müssten alle gesellschaftspolitischen Bildungsprogramme – auch die Menschenrechtsbildung – auf Bezirksebene akkreditiert werden. Sollten Organisationen nach Ansicht der Behörden gegen diese Politik verstoßen, hätten sie mit einer Aussetzung ihrer Aktivitäten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten oder einer Rücknahme ihrer Akkreditierung zu rechnen. Auch müssten sie befürchten, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im Juli 2014 führten Gruppen von bewaffneten Männern gewaltsame Angriffe vornehmlich auf Polizeiposten in Bundibugyo, Kasese und Ntoroko durch. Bei den Überfällen wurden mindestens 65 Menschen getötet, darunter Zivilpersonen, einige der Angreifer sowie Angehörige von Polizei und Armee. Nach dem Ausbruch des Konflikts im Südsudan wurden im Dezember 2013 als Reaktion auf eine entsprechende Bitte der südsudanesischen Regierung ugandische Truppen nach Juba entsandt, um Unterstützung bei der Sicherung der Hauptstadt zu leisten.

Im Januar 2014 hielten sich ugandische Truppen in Bor im südsudanesischen Bundesstaat Jonglei auf, um die dortigen Behörden dabei zu unterstützen, die Kontrolle über die von oppositionellen Kräften eroberte Stadt wiederzugewinnen. Ugandische Truppen blieben während des gesamten Jahres 2014 im Südsudan.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Die im Jahr 2005 vom Internationalen Strafgerichtshof ausgestellten Haftbefehle gegen Joseph Kony, den Anführer der "Widerstandsarmee des Herrn" (Lord’s Resistance Army – LRA), und drei LRA-Kommandanten waren weiterhin in Kraft. Die Männer befanden sich Ende 2014 noch immer auf freiem Fuß.

Der frühere LRA-Kommandant Thomas Kwoyelo, der im Jahr 2011 vor der Abteilung für internationale Verbrechen des Hohen Gerichts in Bezug auf alle Anklagepunkte auf nicht schuldig plädiert hatte, blieb weiterhin in Untersuchungshaft. Er war wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung und anderer Straftaten im Zusammenhang mit dem Konflikt in Nord-Uganda angeklagt worden. Die Regierung hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Verfassungsgerichts eingelegt, dem zufolge Thomas Kwoyelo unter Berufung auf das Amnestiegesetz von 2000 begnadigt werden müsse.

Die Entscheidung über die Rechtsmittel war Ende 2014 noch vor dem Obersten Gerichtshof anhängig. Auch über die Beschwerde von Thomas Kwoyelo bei der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker über seine fortgesetzte Inhaftierung war noch nicht entschieden worden.

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