Amnesty Report Ecuador 23. Mai 2018

Ecuador 2017/18

Report Cover 17/18

Sprecher indigener Gemeinschaften, Menschenrechtsverteidiger und Mitarbeiter von NGOs sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Schikanen ausgesetzt, und es gab auch weiterhin Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Das Recht indigener Gemeinschaften auf Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung wurde nach wie vor eingeschränkt. Die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt stand noch aus.

Hintergrund

Kurz nach seinem Amtsantritt am 24. Mai 2017 forderte Präsident Lenín Moreno Garcés für Februar 2018 die Durchführung einer Volksabstimmung und öffentlichen Anhörung in Ecuador, um u. a. über eine Verfassungsänderung zur Abschaffung der unbegrenzten Wiederwahl von Mandatsträgern, das Verbot des Bergbaus in Schutzgebieten und die Reduzierung der Ölförderung im Yasuní-Nationalpark zu entscheiden.

Internationale Kontrolle

Im Mai 2017 wurde die Menschenrechtslage in Ecuador im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat begutachtet. Ecuador akzeptierte Empfehlungen zur Einführung eines nationalen Aktionsplans für Unternehmen und Menschenrechte, zur Schaffung eines wirksamen Konsultationsmechanismus für indigene Gemeinschaften, zur Angleichung der nationalen Gesetze über Meinungs- und Versammlungsfreiheit an internationale Standards, zur Gewährleistung des Schutzes von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern sowie zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. Ecuador verpflichtete sich, bei der Schaffung eines international rechtsverbindlichen Instruments für transnationale Unternehmen und Menschenrechte federführend zu sein. 156 der insgesamt 182 Empfehlungen wurden von Ecuador angenommen, 19 zur Kenntnis genommen und vier zur weiteren Prüfung ausgesetzt.

Im Juli 2017 fanden vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Anhörungen zu Gewalt und Schikanen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie zur Rohstoffindustrie und zum Recht auf kulturelle Identität indigener Gemeinschaften in Ecuador statt. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission äußerte Besorgnis angesichts der Abwesenheit staatlicher Repräsentanten bei den beiden Anhörungen.

Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit

Im Januar 2017 wies das Umweltministerium eine Anzeige des Innenministeriums ab, mit der dieses die Schließung der Umweltorganisation Acción Ecológica erreichen wollte. Als Begründung führte das Umweltministerium an, es lägen nicht genügend Beweise vor, um die NGO mit den Gewalttaten im Jahr 2016 in der Provinz Morona Santiago in Verbindung zu bringen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im November 2017 billigte die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Dezember sprach sich der Präsident gegen bestimmte Passagen der Gesetzesvorlage aus und legte eine Reihe von Änderungsvorschlägen vor. Diese mussten Ende 2017 noch von der Nationalversammlung geprüft werden.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Im Juli 2017 warfen Indigenen- und Menschenrechtsorganisationen dem Staat Ecuador vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission Eingriffe in das Territorium der indigenen Gemeinschaft der Sápara vor, um dort zukünftig Erdöl zu fördern. Außerdem prangerten sie an, dass die Regierung Konzessionen für die Ölförderung auf dem Gebiet der indigenen Gemeinschaft der Kichwa in Sarayaku ausgeschrieben hatte, ohne deren freie, vorherige und informierte Zustimmung einzuholen, obwohl der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hatte, dass die Kichwa konsultiert werden müssten. 

Im April 2017 wurde Agustín Wachapá, der Sprecher der indigenen Gemeinschaft der Shuar, nach vier Monaten Untersuchungshaft unter Auflagen freigelassen. Er war unter dem Vorwurf inhaftiert worden, 2016 in Morona Santiago zur Gewalt aufgerufen zu haben. Die Gemeinschaft der Shuar sah sich weiterhin mit einer Auseinandersetzung über die Erschließung von zwei Kupferminen in ihrem Gebiet konfrontiert.

Menschenrechtsverteidiger

Vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission beklagten NGOs das Fehlen angemessener Schutzmaßnahmen bzw. einer spezialisierten Institution, um Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger und der Kriminalisierung ihrer Arbeit nachzugehen. Außerdem prangerten sie an, dass die Anklage "Angriff auf bzw. Widerstand gegen Staatsbedienstete" sehr häufig zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern instrumentalisiert werde.

Verschwindenlassen

Der UN-Ausschuss über das Verschwindenlassen stellte im März 2017 fest, dass für 17 Fälle des Verschwindenlassens aus den Jahren 1984 bis 2008, die die Wahrheitskommission ermittelt hatte, keine strafrechtliche Verantwortung festgestellt worden war. Auch waren zum Verbleib von zwölf der Opfer noch immer keine Angaben gemacht worden.

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